- Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug ist für eine Bewertung unentbehrlich. Er enthält neben der Angabe des Eigentümers / Erbbauberechtigten, die Fläche, Hinweise aus Baulasten, Grunddienstbarkeiten und Nießbrauchrechte. Der Grundbuchauszug sollte nicht älter als 3 Monate sein.Die Erste und Zweite Abteilung des Grundbuchbattes müssen vollständig sein. Auf die Seiten der Dritten Abteilung (Grund- und Hypothekenschulden) kann im allgemeinen verzichtet werden. Ferner enthält das Grundbuch die zum Grundstück enthaltenen Flurstücksnummern. Eventuell ist Ihr Eigentum auch in mehrere Grundstücke zerteilt.
Gern besorgen wir den Grundbuchauszug. Die Kosten betragen gewöhnlich 30.- bis 40.- €. Zur Beschaffung des Grundbuchauszuges ist unter Umständen eine Vollmacht des Eigentümers notwendig.
Die preiswerteste Variante ist den Auszug beim Amtsgericht, Abteilung Grundbuch, direkt zu bestellen.