vorhandene (ältere) Gutachten
Vielleicht wurde Ihr Grundstück nebst Gebäuden bereits einmal von einem Sachverständigen bewertet. Häufig lassen sich einige noch gültige Recherchen und Berechnungen sowie Unterlagen davon verwenden. Unter Umständen kann, je nach Alter und Güte des Gutachtens, auch über eine Reduktion der Kosten gesprochen werden. Hierzu muß das Wertgutachten aber zunächst von mir eingesehen werden und eine Objektbesichtigung stattgefunden haben.